Mit dem Eintritt in die Qualifikationsphase endet der Klassenverband und damit auch die Rolle der Klassenlehrkraft, die bis dahin die erste Ansprechperson war. An ihre Stelle tritt eine Lehrkraft, die Sie selbst wählen: die Tutorin oder der Tutor.
Die Wahl
Jede Schülerin und jeder Schüler wählt spätestens bei Eintritt in die Qualifikationsphase eine Lehrkraft der Schule zur Tutorin oder zum Tutor. Diese Wahl gilt in der Regel für die gesamte Qualifikationsphase, also für beide Jahre bis zum Abitur.
So steht es in den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO, EB Nr. 5.6 bis 5.8). Dort ist außerdem geregelt, dass über die Ausgestaltung des Tutorensystems die Gesamtkonferenz der Schule beschließt.
Die Wahl wird zu Beginn des Jahrgangs 12 vorgestellt und durchgeführt.
Was Tutorinnen und Tutoren leisten
Die Rolle lässt sich am besten mit der einer Klassenlehrkraft vergleichen, zugeschnitten auf die Bedingungen der Oberstufe.
Mentorin oder Mentor. Die Tutorin oder der Tutor begleitet die Schulzeit bis zum Abitur, kennt den Werdegang und ist die Person, an die man sich mit Fragen zur eigenen Laufbahn wenden kann.
Feste Ansprechperson. In einem System ohne Klassenverband ist das keine Kleinigkeit: Es gibt eine Lehrkraft, die zuständig ist, auch wenn es um nichts Fachliches geht.
Persönliche Unterstützung. Dazu gehört ausdrücklich auch die moralische Unterstützung in Phasen, in denen es fachlich oder persönlich schwierig wird.
Mitwirkung in Konferenzen. Die Tutorin oder der Tutor nimmt mit beratender Stimme an allen Konferenzen teil, die die von ihr oder ihm betreuten Schülerinnen und Schüler betreffen. Das Stimmrecht als Fachlehrkraft bleibt davon unberührt. Für die Abiturprüfung gelten besondere Bestimmungen: Die Tutorin oder der Tutor soll dem Prüfungsausschuss als nicht stimmberechtigtes Mitglied angehören, wenn sie oder er dies in Absprache mit der Schülerin oder dem Schüler für erforderlich hält und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Zusammenarbeit mit der Jahrgangsleitung. Tutorinnen und Tutoren unterstützen die Jahrgangsleitung bei organisatorischen Aufgaben und nehmen an Gesprächen teil.
Wann Sie sich an die Tutorin oder den Tutor wenden
- wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fächerwahl noch zu Ihren Zielen passt
- wenn sich Leistungen verschlechtern und Sie eine Einschätzung brauchen
- wenn Sie über einen Rücktritt oder eine Umwahl nachdenken
- wenn persönliche Umstände die Schule beeinflussen
- wenn Sie eine Ansprechperson für ein Gespräch mit Fachlehrkräften oder mit der Schulleitung suchen
Für Eltern
Auch für Eltern ist die Tutorin oder der Tutor eine sinnvolle erste Adresse, wenn es nicht um ein einzelnes Fach geht, sondern um die Entwicklung insgesamt. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt allerdings: Auskünfte an Eltern setzen deren Einverständnis voraus. Mehr dazu auf der Seite Für Eltern.
Kann ich die Tutorin oder den Tutor wechseln?
Die Wahl gilt in der Regel für die gesamte Qualifikationsphase. Wenn es gute Gründe für einen Wechsel gibt, sprechen Sie die Jahrgangsleitung an.
Was passiert, wenn ich niemanden wähle?
Dann übernimmt die Jahrgangsleitung die Tutorenschaft automatisch. Sie stehen also in keinem Fall ohne Ansprechperson da. Wenn Sie später doch jemanden wählen möchten, ist das möglich. Sprechen Sie die Jahrgangsleitung an.
Rechtsgrundlage: VO-GO mit den Ergänzenden Bestimmungen, Nr. 5.6 bis 5.8, sowie EB-AVO-GOBAK Nr. 6.
Diese Seite teilen
Scannen, abfotografieren oder weitergeben.
Stand dieser Seite: August 2026