Oberstufe
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Qualifikationsphase

Sport in der Oberstufe

Sportunterricht in den Jahrgängen 11 bis 13, die Wahl der Sportarten, Sporttheorie als Voraussetzung für den sportlichen Schwerpunkt und die Regeln bei Sportunfähigkeit.

Sport wird am Gymnasium am Wall in allen drei Jahrgängen der Oberstufe unterrichtet, in der Einführungsphase ebenso wie in beiden Jahren der Qualifikationsphase. Er ist damit eines der wenigen Fächer, die Sie durchgängig begleiten.

Sport in der Qualifikationsphase

In der Qualifikationsphase sind vier Sportkurse zu belegen: zwei in Mannschaftssportarten und zwei in Individualsportarten. Die Kurse sind zweistündig. In der Regel liegen die Individualsportarten im ersten und dritten Schulhalbjahr, die Mannschaftssportarten im zweiten und vierten.

Die Sportarten wählen Sie im Rahmen der Hauptwahlen mit einem eigenen Wahlbogen. Dabei geben Sie in beiden Kategorien jeweils eine Erst- und eine Zweitwahl an; jede Sportart darf nur einmal genannt werden. Wer Sport als Schwerpunktfach gewählt hat, wählt keine einzelne Sportart, sondern besucht den Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau.

Das Angebot umfasst unter anderem:

Sport in der Qualifikationsphase
IndividualsportartenMannschaftssportarten
Darstellendes Tanzen und Bewegung, Fitnesstraining, Judo, Leichtathletik, New Dance, Rhythmische Sportgymnastik, Rudern, Golf, Ski alpin (nur Jahrgang 12), Schwimmen (nur Jahrgang 13)Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Tischtennis, Unihockey/Floorball, Volleyball, Tennis (nur Jahrgang 12)
Wahlbogen Sportkurse

Erst- und Zweitwahl je einer Individual- und einer Mannschaftssportart. Wer Sport als Schwerpunktfach führt, wählt keine einzelne Sportart.

PDF130 kBStand: 2026-08

Nur mit Passwort. Sie erhalten es von der Jahrgangsleitung zu Schuljahresbeginn.

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Sport als Prüfungsfach: der sportliche Schwerpunkt

Wer den sportlichen Schwerpunkt wählt, führt Sport als erstes Prüfungsfach. Der Kurs ist dann sechsstündig, und es werden zu gleichen Teilen Sportpraxis und Sporttheorie unterrichtet. Als zweites Prüfungsfach ist eine Naturwissenschaft zu wählen.

Für diesen Weg gibt es zwei Voraussetzungen, die vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase erfüllt sein müssen:

  1. Teilnahme am Unterricht in Sporttheorie mit zwei Wochenstunden in einem Halbjahr der Einführungsphase
  2. Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sporttheorie in der Einführungsphase

Der Unterricht in Sporttheorie findet im zweiten Halbjahr der Einführungsphase statt, und zwar voraussichtlich an mehreren Terminen am Freitagnachmittag beziehungsweise am Samstagvormittag als Blockunterricht. Zur Organisation gibt es ein Vortreffen, bei dem die Unterrichtstermine gemeinsam festgelegt werden; der Termin des Vortreffens wird zum Halbjahreswechsel bekannt gegeben.

Die Anmeldung erfolgt verbindlich über das Anmeldeformular, das im Sekretariat abgegeben wird.

Anmeldung Sporttheorie

Anmeldung zum halbjährigen Sporttheorie-Unterricht in der Einführungsphase, Voraussetzung für den sportlichen Schwerpunkt. Auch für Schülerinnen und Schüler anderer Gymnasien im Landkreis Verden.

PDF199 kBStand: 2026-08

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Anmeldung Qualifikationsphase (auswärtige Schülerinnen und Schüler)

Anmeldeformular für den Wechsel an das Gymnasium am Wall zur Qualifikationsphase.

PDF77 kBStand: 2026-08

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Wenn Sportunfähigkeit eintritt

Hier gilt am Gymnasium am Wall eine Besonderheit, die Sie vor der Wahl kennen sollten.

Nach VO-GO § 11 Abs. 7 ist bei Eintritt von Sportunfähigkeit bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase im sportlichen Schwerpunkt ein anderes Prüfungsfach und in den übrigen Schwerpunkten ein anderes fünftes Prüfungsfach zu wählen. Wurde dieses andere Prüfungsfach bislang nicht auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben, so ist das erste Jahr der Qualifikationsphase zu wiederholen.

Tritt die Sportunfähigkeit nach Abschluss des zweiten Schulhalbjahres ein und ist sie durch ein amtsärztliches Zeugnis belegt, wird der Prüfling in den weiteren Schulhalbjahren und in der Abiturprüfung ausschließlich nach seinen sporttheoretischen Leistungen beurteilt (AVO-GOBAK § 20 Abs. 3).

Muss ich Sporttheorie belegen, wenn ich Sport nur als normales Fach habe?

Nein. Sporttheorie ist ausschließlich Voraussetzung für die Wahl des sportlichen Schwerpunkts. Wer Sport nicht als Prüfungsfach führen möchte, belegt in der Qualifikationsphase einfach die vier regulären Sportkurse.

Kann ich meinen zugeteilten Sportkurs tauschen?

In den ersten Wochen des Schuljahres gibt es ein Zeitfenster für Tauschwünsche. Diese richten Sie an die für die Sportkurseinteilung zuständige Fachlehrkraft, nicht an die Jahrgangsleitung.

Was gilt bei einer vorübergehenden Verletzung?

Eine vorübergehende Sportunfähigkeit ist etwas anderes als eine dauerhafte. Legen Sie in jedem Fall unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung vor und sprechen Sie mit der Kurslehrkraft, damit Ersatzleistungen vereinbart werden können.

Wie viele Sportkurse muss ich einbringen?

In den meisten Schwerpunkten müssen keine Sportergebnisse eingebracht werden. Im sportlichen Schwerpunkt sind vier Sportkurse einzubringen. Belegt werden müssen die vier Kurse in jedem Fall.

Rechtsgrundlage: VO-GO und AVO-GOBAK mit den zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen (Fassung März 2025).

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Stand dieser Seite: August 2026