Oberstufe
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Die Oberstufe am GaW

Die geplante Reform der Oberstufe

Das Land plant eine grundlegende Reform der gymnasialen Oberstufe. Was bisher bekannt ist, wen sie betrifft und warum für alle heutigen Jahrgänge unverändert das geltende Recht gilt.

Das niedersächsische Kultusministerium arbeitet an einer grundlegenden Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung. Weil darüber viel gesprochen wird und die Angaben sich noch ändern, fassen wir hier zusammen, was belastbar ist und was ausdrücklich noch nicht.

Wo die Reform steht

Es gibt bisher keine Verordnung, sondern einen Planungsstand. Das Ministerium hat schulfachliche Eckpunkte veröffentlicht, im Dezember 2024 für die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung, im Juni 2025 für die Einführungsphase, und beantwortet auf einer eigenen Seite die häufigsten Fragen. Die konkreten Regelungen werden derzeit erarbeitet und gehen anschließend in ein öffentliches Anhörungsverfahren.

Bis eine Verordnung im Nds. Schulverwaltungsblatt steht, ist jede Angabe vorläufig, auch die auf dieser Seite.

Wen sie betreffen soll

Nach dem derzeitigen Planungsstand des Landes:

  • Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. August 2027 gelten.
  • Angewendet werden sollen sie erstmals aufsteigend für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2028/29 die Einführungs- beziehungsweise die Qualifikationsphase besuchen.
  • Damit die Schulen sich vorbereiten können, soll die Einführungsphase im Schuljahr 2027/28 noch nach geltendem Recht durchgeführt werden.
  • Wer den 13. Jahrgang im Schuljahr 2030/31 wiederholt, soll wählen dürfen, ob der Bildungsgang nach altem oder nach neuem Recht fortgesetzt wird.

Was sich inhaltlich ändern soll

In der Einführungsphase

Der Unterricht soll in drei Bereiche gegliedert werden. Verpflichtend für alle sind Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache, Sport sowie Religion, Werte und Normen oder Philosophie, dazu eine Stunde zur beruflichen Orientierung. In einem ersten Wahlpflichtbereich wählt man aus den drei Aufgabenfeldern weitere Fächer, in einem zweiten Wahlpflichtbereich im Umfang von sechs Wochenstunden eine weitere Fremdsprache, weitere Fächer oder bis zu zwei Stunden Vertiefungsunterricht, ein neues Format für Förder- und Forderangebote ohne feste inhaltliche Vorgaben.

Die Gesamtzahl von 30 Wochenstunden bleibt. Neu ist, dass bereits in der Einführungsphase eine erste eigene Schwerpunktsetzung möglich sein soll.

In der Qualifikationsphase

  • Die fünf Schwerpunkte mit ihren festen Fachkombinationen entfallen. An ihre Stelle tritt eine freiere Wahl der Prüfungsfächer.
  • Es bleibt bei fünf Prüfungsfächern.
  • Belegt werden sollen 36 Kurse, davon 32 eingebracht, bei weiterhin in der Regel 32 Wochenstunden.
  • Das Seminarfach entfällt in seiner bisherigen Form. Wissenschaftliches Arbeiten soll stattdessen in allen Fächern, besonders in den Prüfungsfächern, vermittelt werden.
  • Von den beiden mündlichen Prüfungen soll eine vor, die andere nach den schriftlichen Prüfungen liegen.

Die Quellen im Original

FAQ des Landes zur Reform der Oberstufe

Die laufend fortgeschriebene Fragenliste des Kultusministeriums. Sie gibt den jeweils aktuellen Planungsstand wieder und ist die verlässlichste Quelle, solange keine Verordnung vorliegt.

Diese Angaben geben den Planungsstand wieder, den die FAQ des Landes am 2. August 2026 auswies. Sie wird laufend fortgeschrieben; im Zweifel gilt der dortige Stand.

Die schulfachlichen Eckpunkte des Ministeriums liegen hier zum Nachlesen bereit:

Eckpunkte zur Neugestaltung der Einführungsphase

Schulfachliche Eckpunkte des Kultusministeriums zur künftigen Einführungsphase: Pflichtbereich, zwei Wahlpflichtbereiche, Vertiefungsunterricht.

PDF211 kBStand: Juni 2025

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Eckpunkte zur Neugestaltung der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung

Schulfachliche Eckpunkte des Kultusministeriums: Wegfall der Schwerpunkte und des Seminarfachs, 36 belegte und 32 eingebrachte Kurse, fünf Prüfungsfächer.

PDF142 kBStand: Dezember 2024

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Was das GaW tut

Sobald die Verordnung vorliegt, prüfen wir, was sie für unser Leistenmodell, für das Kursangebot und für die Beratung bedeutet, und schreiben diese Seiten entsprechend um. Bis dahin gilt: Wir informieren über den Planungsstand, aber wir richten die Beratung nach dem geltenden Recht aus.

Betrifft mich die Reform, wenn ich jetzt im Jahrgang 11 bin?

Nein. Sie haben die Einführungsphase bereits begonnen und durchlaufen die gesamte Oberstufe nach geltendem Recht.

Muss ich jetzt schon anders wählen?

Nein. Wählen Sie nach den Regeln, die auf diesen Seiten beschrieben sind. Etwas anderes gibt es derzeit nicht.

Fällt das Seminarfach für mich weg?

Nein. Für alle Jahrgänge, die derzeit an unserer Schule sind, bleibt das Seminarfach Pflicht, einschließlich der Facharbeit. Näheres auf der Seite Seminarfach und Facharbeit.

Wo erfahre ich von Änderungen zuerst?

Auf der FAQ-Seite des Landes, die oben verlinkt ist. Sie wird fortlaufend erweitert. Was für unsere Schule wichtig wird, tragen wir hier nach.

Warum steht hier kein Abiturjahrgang?

Weil das Land ihn bisher nicht genannt hat. Wir tragen ihn nach, sobald er feststeht.

Stand der Angaben: der zum Redaktionsschluss veröffentlichte Planungsstand des Niedersächsischen Kultusministeriums. Rechtsverbindlich sind allein die geltenden Verordnungen, siehe Rechtsgrundlagen.

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Stand dieser Seite: August 2026