In der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen zu belegen; die VO-GO schreibt das vor. Welche zwei in Frage kommen, hängt davon ab, was Sie bisher gelernt haben.
Wer vom Gymnasium kommt
Sie haben Englisch ab Klasse 5 gelernt und dazu ab Klasse 6 eine zweite Pflichtfremdsprache, also Französisch, Latein oder Spanisch. Beide führen Sie in der Einführungsphase mit je drei Wochenstunden fort; damit ist die Verpflichtung erfüllt.
Wer ab Klasse 8 eine dritte Fremdsprache gewählt hat, kann diese anstelle einer der beiden Pflichtsprachen einbringen. Dafür muss der Unterricht durchgehend besucht worden sein und am Ende des Schuljahrgangs vor der Einführungsphase mindestens mit „ausreichend“ abgeschlossen haben.
Wer von einer Oberschule oder einer anderen Schulform kommt
Häufig ist Englisch die einzige durchgehend gelernte Fremdsprache. Dann beginnt die zweite in der Einführungsphase neu.
Wer an der bisherigen Schule ab Klasse 6 eine Wahlpflichtfremdsprache durchgehend belegt und mindestens „ausreichend“ abgeschlossen hat, meist Französisch, führt diese fort.
Eine Fremdsprache neu beginnen
Das Gymnasium am Wall bietet Französisch, Latein und Spanisch als neu beginnende Fremdsprache ab Jahrgang 11 an, soweit sich für die jeweilige Sprache genug Schülerinnen und Schüler melden. Der Unterricht umfasst vier Wochenstunden, eine mehr als eine fortgeführte Sprache, und läuft in der Qualifikationsphase mit vier Wochenstunden weiter.
Offen steht das nicht nur Wechslerinnen und Wechslern. Wer schon am Gymnasium am Wall ist und zwei Fremdsprachen hat, kann die zweite abgeben und stattdessen neu anfangen. Die Verpflichtung ist dann über Englisch und die neue Sprache erfüllt.
Wer neu beginnt, belegt die Sprache durchgehend bis zum Ende der Qualifikationsphase. Im Abitur ist sie nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach möglich, im sprachlichen Schwerpunkt als drittes Prüfungsfach nicht zulässig.
Der Kurs holt in zwei Jahren nach, wofür sonst mehrere Schuljahre zur Verfügung stehen. Wer schwankt, spricht vor der Wahl mit der Oberstufenkoordination.
Das Latinum
Das Latinum ist ein zusätzlicher Nachweis, den einige Studiengänge verlangen; mit dem Abschluss der Oberstufe hat es nichts zu tun. Es wird auf dem Zeugnis vermerkt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Antrag ist nicht nötig.
Was zu erreichen ist, hängt davon ab, wann der Lateinunterricht begonnen hat.
Latein ab Klasse 5, 6 oder 7
| Abschluss | Voraussetzung |
|---|---|
| Kleines Latinum | bei der Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“ |
| Latinum | am Ende der Einführungsphase 05 Punkte |
| Großes Latinum | zwei Schulhalbjahre der Qualifikationsphase, im letzten davon 05 Punkte, oder Latein als Prüfungsfach mit 20 Punkten in Block II |
Latein ab Klasse 8 als dritte Fremdsprache
| Abschluss | Voraussetzung |
|---|---|
| Kleines Latinum | am Ende der Einführungsphase 05 Punkte |
| Latinum | zwei Schulhalbjahre der Qualifikationsphase, zusammen 10 Punkte, im letzten davon 05 |
| Großes Latinum | vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase, in den beiden letzten zusammen 10 und im letzten 05 Punkte, oder Latein als Prüfungsfach mit 20 Punkten in Block II |
Latein neu ab der Einführungsphase
| Abschluss | Voraussetzung |
|---|---|
| Kleines Latinum | vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase, in den beiden letzten zusammen 10 und im letzten 05 Punkte, oder Latein als fünftes Prüfungsfach mit 20 Punkten in Block II |
| Latinum | Latein als viertes Prüfungsfach mit 20 Punkten in Block II |
| Großes Latinum | auf diesem Weg nicht erreichbar |
Muss ich wirklich zwei Fremdsprachen belegen?
Ja, das gilt für alle ohne Ausnahme.
Kann ich meine zweite Fremdsprache in der Qualifikationsphase abwählen?
Das hängt vom Schwerpunkt und von der Belegungsverpflichtung ab. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Sprache läuft in jedem Fall durch.
Ich komme von einer Oberschule. Wann muss ich mich entscheiden?
Mit dem Wahlbogen. Für auswärtige Schülerinnen und Schüler gilt zusätzlich der Anmeldeschluss am Samstag, 20. Februar 2027.
Ich bin schon am GaW und möchte eine neue Sprache beginnen. Geht das?
Ja. Sie geben die bisherige zweite Fremdsprache ab und beginnen neu. Sprechen Sie das vor der Wahl mit der Oberstufenkoordination ab.
Bekomme ich das Latinum automatisch?
Ja, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, steht es auf dem Zeugnis.
Anmeldeformular für den Wechsel an das Gymnasium am Wall zur Einführungsphase.
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Rechtsgrundlage für das Latinum: AVO-GOBAK, Anlage 3 zu Nr. 16.4 der Ergänzenden Bestimmungen.
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Stand dieser Seite: August 2026