Oberstufe
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Qualifikationsphase

Belegung und Einbringung

Was der Unterschied zwischen Belegen und Einbringen ist und welche Kurse Sie besuchen und welche Ergebnisse Sie ins Abitur mitnehmen müssen.

Kaum ein Begriffspaar der Oberstufe sorgt für so viele Rückfragen wie dieses. Wir erklären es deshalb zuerst. Danach wird alles Weitere einfach.

Belegen und Einbringen sind zwei verschiedene Dinge

Belegen heißt: einen Kurs besuchen. Die Belegungsverpflichtung sagt Ihnen, welchen Unterricht Sie in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase tatsächlich besuchen müssen. Ein Kurs gilt als belegt, wenn Sie regelmäßig teilgenommen haben und das Halbjahresergebnis mehr als 00 Punkte beträgt.

Einbringen heißt: ein Halbjahresergebnis in die Abiturnote einrechnen lassen. Die Einbringungsverpflichtung sagt Ihnen, welche dieser Ergebnisse in die Gesamtqualifikation eingehen, also in die Punktzahl, aus der später Ihre Abiturnote entsteht.

Der entscheidende Punkt: Sie belegen mehr Kurse, als Sie einbringen. Einige Halbjahresergebnisse bleiben also außen vor. Welche das sind, wird nicht willkürlich entschieden. Es gelten feste Pflichteinbringungen, und darüber hinaus wird zu Ihren Gunsten gerechnet.

Die Belegungsverpflichtung

In allen Schwerpunkten müssen die folgenden Kurse belegt und mit mehr als 00 Punkten bewertet werden:

Die Belegungsverpflichtung
FachAnzahl Kurse
Deutsch4
eine Fremdsprache4
Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel2
Geschichte2
Religion oder Werte und Normen2
Mathematik4
eine Naturwissenschaft4
Sport (2 Mannschafts-, 2 Individualsportarten)4
Seminarfach3

Insgesamt müssen mindestens 29 Kurse belegt werden. Hinzu kommen die Kurse, die sich aus Ihrem Schwerpunkt und Ihren Prüfungsfächern ergeben.

Zusätzlich gilt eine Stundenregel: In jedem Halbjahr sind durchschnittlich mindestens 32 Wochenstunden zu belegen. Diese Zahl erreichen Sie mit den Pflicht- und Prüfungsfächern in der Regel automatisch; auf dem Wahlbogen rechnen Sie sie Halbjahr für Halbjahr nach.

Gilt in allen Schwerpunkten

Belegungsverpflichtung mindestens 29 Kurse

  • Deutsch4
  • eine Fremdsprache4
  • Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel2
  • Geschichte2
  • Religion oder Werte und Normen2
  • Mathematik4
  • eine Naturwissenschaft4
  • Sport (zwei Mannschafts-, zwei Individualsportarten)4
  • Seminarfach3

Hinzu kommen die Kurse, die sich aus Schwerpunkt und Prüfungsfächern ergeben. Ein Kurs gilt nur als belegt, wenn das Halbjahresergebnis über 00 Punkten liegt. Zusätzlich sind in jedem Halbjahr durchschnittlich mindestens 32 Wochenstunden zu belegen.

Einbringung, Pflichtteil 24 Kurse

  • Deutsch4
  • Fremdsprache4
  • Mathematik4
  • Naturwissenschaft4
  • Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel2
  • Geschichte2
  • Religion oder Werte und Normen2
  • Seminarfach2

Beim Seminarfach sind von den drei belegten Kursen zwei Halbjahresergebnisse einzubringen, darunter zwingend dasjenige, in dem die Facharbeit verfasst wurde. Insgesamt gehen 32 bis 36 Halbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation ein.

Schwerpunkt Sprachlich

Zwei Schwerpunktfächer aus dem sprachlichen Bereich. Das erste Prüfungsfach ist eine fortgeführte Fremdsprache.

Zusätzlich einzubringen Summe 32 Kurse

  • zweite Fremdsprache4
  • Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B2
  • Politik-Wirtschaft2

Sonderregeln

  • Eine dritte Fremdsprache kann nicht als drittes Prüfungsfach gewählt werden.
  • Eine neu begonnene Fremdsprache ist nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach möglich.

Zulässige Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

P1
Fremdsprache
P2
DeutschFremdsprache
P3
DeutschFremdspracheKunstMusikGeschichtePolitik-WirtschaftErdkundeMathematikNaturwissenschaft

Schwerpunkt Mathematisch-naturwissenschaftlich

Beide Schwerpunktfächer kommen aus Mathematik und den Naturwissenschaften.

Zusätzlich einzubringen Summe 32 Kurse

  • zweite Naturwissenschaft4
  • Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B2
  • Politik-Wirtschaft2

Sonderregeln

  • Die beiden Schwerpunktfächer dürfen nicht beide Mathematik sein. Gewählt werden Mathematik und eine Naturwissenschaft oder zwei Naturwissenschaften.

Zulässige Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

P1
MathematikNaturwissenschaft
P2
MathematikNaturwissenschaft
P3
DeutschFremdspracheKunstMusikGeschichtePolitik-WirtschaftErdkundeMathematikNaturwissenschaft

Schwerpunkt Musisch-künstlerisch

Erstes Prüfungsfach ist Kunst oder Musik, zweites Prüfungsfach Deutsch oder Mathematik.

Zusätzlich einzubringen Summe 32 Kurse

  • Prüfungsfach Kunst oder Musik2
  • Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel2
  • Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B2
  • Politik-Wirtschaft2

Sonderregeln

  • Zwei Halbjahresergebnisse sind in demjenigen Fach einzubringen, das nicht als Schwerpunktfach gewählt wurde, also in Musik beziehungsweise Kunst, oder in Darstellendem Spiel.

Zulässige Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

P1
KunstMusik
P2
DeutschMathematik
P3
DeutschFremdspracheKunstMusikGeschichtePolitik-WirtschaftErdkundeMathematikNaturwissenschaft

Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaftlich

Erstes Prüfungsfach ist Geschichte, drittes Prüfungsfach Politik-Wirtschaft oder Erdkunde.

Zusätzlich einzubringen Summe 32 Kurse

  • Prüfungsfach Geschichte2
  • Prüfungsfach Politik-Wirtschaft oder Erdkunde4
  • zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft2

Sonderregeln

  • Die Einbringungsverpflichtung in Politik-Wirtschaft entfällt, wenn Erdkunde oder Wirtschaftslehre als Schwerpunktfach gewählt worden ist.

Zulässige Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

P1
Geschichte
P2
DeutschFremdspracheMathematikNaturwissenschaft
P3
Politik-WirtschaftErdkunde

Schwerpunkt Sportlich

Erstes Prüfungsfach ist Sport, zweites Prüfungsfach eine Naturwissenschaft. Der Sportkurs ist sechsstündig und umfasst zu gleichen Teilen Praxis und Theorie.

Zusätzlich einzubringen Summe 34 Kurse

  • Sport4
  • zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft2
  • Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B2
  • Politik-Wirtschaft2

Sonderregeln

  • Voraussetzung sind der Kurs Sporttheorie im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Tritt im ersten Jahr der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit ein, muss das Schuljahr am Gymnasium am Wall wiederholt werden. Ein Wechsel in ein anderes Fach auf erhöhtem Niveau ist im laufenden Jahr organisatorisch nicht möglich.

Zulässige Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

P1
Sport
P2
Naturwissenschaft
P3
DeutschFremdspracheGeschichtePolitik-WirtschaftErdkundeMathematik

Besonderheiten am Gymnasium am Wall

  • Werte und Normen kann am Gymnasium am Wall nicht als Prüfungsfach gewählt werden. Als Belegungsfach bleibt es selbstverständlich wählbar.
  • Kunst kann am Gymnasium am Wall nur auf erhöhtem Anforderungsniveau als Prüfungsfach gewählt werden, also nicht als viertes oder fünftes Prüfungsfach.
  • Aus jedem der drei Aufgabenfelder A, B und C muss mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden; zwei der drei Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen darunter sein.
  • Jedes Prüfungsfach muss in der Einführungsphase mindestens ein Halbjahr lang belegt worden sein.
  • Es gibt nur drei Leisten mit Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau. Zwei Wunschfächer auf derselben Leiste schließen einander aus, unabhängig davon, ob die Kombination rechtlich zulässig wäre.

Fremdsprache meint eine aus dem Sekundarbereich I fortgeführte erste oder zweite Fremdsprache. Naturwissenschaft meint Biologie, Chemie oder Physik. P1 und P2 sind die beiden Schwerpunktfächer, P3 das dritte Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau. Alle drei werden schriftlich geprüft.

Die Einbringungsverpflichtung

In allen Schwerpunkten: 24 Pflichtkurse

In allen Schwerpunkten: 24 Pflichtkurse
FachKurse
Deutsch4
Fremdsprache4
Mathematik4
Naturwissenschaft4
Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel2
Geschichte2
Religion oder Werte und Normen2
Seminarfach2

Beim Seminarfach gilt eine Besonderheit: Von den drei belegten Kursen sind zwei Halbjahresergebnisse einzubringen, darunter zwingend dasjenige, in dem die Facharbeit verfasst wurde. Ein drittes Seminarfachergebnis kann zusätzlich eingebracht werden.

Zusätzlich je nach Schwerpunkt

Zusätzlich je nach Schwerpunkt
Schwerpunktzusätzlich mindestensSumme
Sprachlich4 Kurse 2. Fremdsprache, 2 Kurse Prüfungsfach aus Aufgabenfeld B, 2 Kurse Politik-Wirtschaft32
Mathematisch-naturwissenschaftlich4 Kurse 2. Naturwissenschaft, 2 Kurse Prüfungsfach aus Aufgabenfeld B, 2 Kurse Politik-Wirtschaft32
Musisch-künstlerisch2 Kurse Prüfungsfach Kunst oder Musik, 2 Kurse Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel, 2 Kurse Prüfungsfach aus Aufgabenfeld B, 2 Kurse Politik-Wirtschaft32
Gesellschaftswissenschaftlich2 Kurse Prüfungsfach Geschichte, 4 Kurse Prüfungsfach Politik-Wirtschaft oder Erdkunde, 2 Kurse 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft32
Sportlich4 Kurse Sport, 2 Kurse 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft, 2 Kurse Prüfungsfach aus Aufgabenfeld B, 2 Kurse Politik-Wirtschaft34

Insgesamt müssen 32 bis 36 Kurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Pflichtkurse sind dabei die Untergrenze; wie viele weitere Ergebnisse Sie einbringen, wirkt sich auf die Berechnung in Block I aus.

Zwei Sonderregeln, die leicht übersehen werden

Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Halbjahresergebnisse in demjenigen Fach eingebracht werden, das nicht als Schwerpunktfach gewählt wurde, also in Musik beziehungsweise Kunst, oder in Darstellendem Spiel.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt entfällt die Einbringungsverpflichtung in Politik-Wirtschaft, wenn Erdkunde oder Wirtschaftslehre als Schwerpunktfach gewählt worden ist.

Warum bringe ich nicht einfach alle Kurse ein?

Weil die Regelungen eine Obergrenze von 36 Halbjahresergebnissen vorsehen. Wer mehr belegt hat, bringt die Pflichtergebnisse ein; bei den übrigen wird so gerechnet, dass das Ergebnis für Sie möglichst günstig ausfällt.

Zählt ein Kurs mit 01 bis 04 Punkten als belegt?

Ja. Belegt ist ein Kurs, solange das Ergebnis über 00 Punkten liegt. Ein Ergebnis unter 05 Punkten ist allerdings ein sogenannter Unterkurs, und davon ist nur eine begrenzte Zahl zulässig. Die Grenzen finden Sie auf der Seite „Gesamtqualifikation und Abitur“.

Was passiert, wenn ich eine Klausur versäume?

Nachgeschrieben wird nur mit ärztlichem Attest. Ohne Attest wird die Leistung mit 00 Punkten bewertet, mit den oben beschriebenen Folgen für die Belegung. Melden Sie sich im Krankheitsfall am Morgen des Klausurtages bei der Jahrgangsleitung und bei der Fachlehrkraft.

Wo kann ich meinen Stand überprüfen?

Ihr Studienbuch und die Halbjahreszeugnisse dokumentieren Belegung und Ergebnisse. Die Jahrgangsleitung sieht diese Unterlagen regelmäßig durch; darüber hinaus können Sie jederzeit um ein Beratungsgespräch bitten.

Rechtsgrundlage: VO-GO und AVO-GOBAK mit den zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen (Fassung März 2025).

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Stand dieser Seite: August 2026