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Die Oberstufe am GaW

Die geplante Reform der Oberstufe

Wo die Reform steht

Seit dem 20. August 2026 liegt die Anhörungsfassung der neuen Verordnung vor. Aus dem bisherigen Planungsstand ist damit ein Verordnungsentwurf geworden. Das Land fasst die Verordnungen für die Oberstufe und für das Abitur zu einer einzigen zusammen. Sie trägt den Namen VO-SEK II-Abitur; die zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen heißen EB-VO-SEK II-Abitur. An die Stelle von VO-GO und AVO-GOBAK tritt damit ein einziges Regelwerk.

In Kraft ist der Entwurf nicht. Im Anhörungsverfahren können sich Regelungen noch ändern, und verbindlich wird erst, was im Niedersächsischen Schulverwaltungsblatt veröffentlicht ist. Jede Angabe auf dieser Seite steht deshalb unter diesem Vorbehalt. Den Entwurf und die Begründung dazu finden Sie unten im Original.

Was sich im Kern ändert

  • Die fünf Schwerpunkte entfallen. Die Fächer werden freier zusammengestellt, gebunden nur noch an Vorgaben zu Aufgabenfeldern und Kernfächern.
  • Das vierte Prüfungsfach wird mündlich. Schriftlich geprüft wird nur noch in den drei Leistungskursen.
  • Seminarfach und Facharbeit entfallen. An ihre Stelle kann ein Projektfach treten, wenn die Schule es einrichtet.
  • Es werden deutlich weniger Klausuren geschrieben. In Kursen, die nur der Belegung dienen, künftig gar keine mehr.
  • Die Einführungsphase wird zum Kurssystem mit einem Pflichtbereich und zwei Wahlpflichtbereichen.
  • Belegt werden 36 Kurse, eingebracht 32.

Wen es wann betrifft

Entscheidend ist der Jahrgang, nicht das Datum des Inkrafttretens.

Wen es wann betrifft
Wer heute in … istmacht Abiturnach welchem Recht
Jahrgang 132027altes Recht
Jahrgang 122028altes Recht
Jahrgang 112029altes Recht
Jahrgang 102030Einführungsphase alt, Qualifikationsphase neu
Jahrgang 92031durchgehend neues Recht

Die Tabelle gilt für den regelmäßigen Durchlauf. Wer ein Schuljahr wiederholt oder zurücktritt, rückt entsprechend in die Zeile darunter.

Der heutige Jahrgang 10 ist der Übergangsjahrgang. Er durchläuft die Einführungsphase noch mit der alten Stundentafel und tritt dann in eine Qualifikationsphase ohne Schwerpunkte und ohne Seminarfach ein. Für ihn ist die Beratung vor der Kurswahl besonders wichtig, weil die beiden Phasen unterschiedlichen Regeln folgen.

Die Quellen im Original

Anhörungsverfahren zur Reform der gymnasialen Oberstufe

Die Seite des Kultusministeriums zum Anhörungsverfahren. Dort stehen der Entwurf der Verordnung mit den Ergänzenden Bestimmungen und die Begründung dazu zum Herunterladen.

  • FAQ des Landes zur Reform der OberstufeDie laufend fortgeschriebene Fragenliste des Kultusministeriums. Sie wird neben der Anhörungsfassung weitergeführt und beantwortet die Fragen, die der Verordnungstext offenlässt.

Zuletzt geprüft am 22. August 2026. Die Seiten des Landes werden laufend fortgeschrieben; im Zweifel gilt der dortige Stand.

Die schulfachlichen Eckpunkte des Ministeriums, die dem Entwurf vorausgingen, liegen hier zum Nachlesen bereit:

Eckpunkte zur Neugestaltung der Einführungsphase

Schulfachliche Eckpunkte des Kultusministeriums zur künftigen Einführungsphase: Pflichtbereich, zwei Wahlpflichtbereiche, Vertiefungsunterricht.

PDF212 kBStand: Juni 2025

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Eckpunkte zur Neugestaltung der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung

Schulfachliche Eckpunkte des Kultusministeriums: Wegfall der Schwerpunkte und des Seminarfachs, 36 belegte und 32 eingebrachte Kurse, fünf Prüfungsfächer.

PDF142 kBStand: Dezember 2024

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Was das GaW tut

Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, prüfen wir, was sie für unser Leistenmodell, für das Kursangebot und für die Beratung bedeutet, und schreiben diese Seiten entsprechend um. Bis dahin informieren wir über den Entwurf und richten die Beratung nach dem geltenden Recht aus.

Betrifft mich die Reform, wenn ich jetzt im Jahrgang 11 bin?

Nein. Sie haben die Einführungsphase bereits begonnen und durchlaufen die gesamte Oberstufe nach geltendem Recht.

Muss ich jetzt schon anders wählen?

Nein. Wählen Sie nach den Regeln, die auf diesen Seiten beschrieben sind. Etwas anderes gilt derzeit nicht.

Fällt das Seminarfach für mich weg?

Nein. Für alle Jahrgänge, die derzeit an unserer Schule sind, bleibt das Seminarfach Pflicht, einschließlich der Facharbeit. Ausführlich steht das auf der Seite Seminarfach und Facharbeit.

Kann sich der Abiturjahrgang 2030 noch ändern?

Ja. Er steht in der Anhörungsfassung und damit in einem Entwurf. Was gilt, steht fest, sobald die Verordnung im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht ist.

Wo erfahre ich von Änderungen zuerst?

Auf den oben verlinkten Seiten des Landes. Was für unsere Schule wichtig wird, tragen wir hier nach.

Stand der Angaben: Anhörungsfassung vom 20. August 2026. Rechtsverbindlich sind allein die geltenden Verordnungen, siehe Rechtsgrundlagen.

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Stand dieser Seite: August 2026