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Rechtliches

Rechtsgrundlagen

Die Verordnungen und Ergänzenden Bestimmungen, auf denen Oberstufe und Abiturprüfung beruhen: sortiert, erklärt und verlinkt.

Fast alles, was auf diesen Seiten steht, geht auf zwei Verordnungen des Landes Niedersachsen zurück. Wir geben sie hier im Original wieder, damit Sie im Zweifelsfall selbst nachlesen können. Der Weg dorthin ist kürzer, als man denkt. Die entscheidenden Paragrafen sind meist eine halbe Seite lang.

Die beiden Verordnungen

Die VO-GO ist die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe. Sie regelt den Weg dorthin und den Weg hindurch: Aufnahme, Verweildauer, Unterricht in Einführungs- und Qualifikationsphase, Belegungsverpflichtungen, Leistungsbewertung, Versetzung und Rücktritt. Wenn Sie wissen wollen, wie viele Kurse Sie belegen müssen oder wie lange Sie in der Oberstufe bleiben dürfen, schlagen Sie hier nach.

Die AVO-GOBAK ist die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg. Sie beginnt dort, wo die VO-GO aufhört: bei der Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung, den schriftlichen und mündlichen Prüfungen, der besonderen Lernleistung, der Berechnung der Gesamtqualifikation und der Fachhochschulreife.

Kurz gesagt: VO-GO für die Oberstufe, AVO-GOBAK für die Abiturprüfung. Beide greifen ineinander und verweisen wechselseitig aufeinander.

Was „Ergänzende Bestimmungen“ sind

Zu jeder der beiden Verordnungen gehört ein zweiter Text, die Ergänzenden Bestimmungen, abgekürzt EB-VO-GO und EB-AVO-GOBAK. Sie sind Erlasse des Kultusministeriums und erläutern, wie die Verordnung im Schulalltag anzuwenden ist. Dort stehen die praktischen Einzelheiten: Bearbeitungszeiten der Klausuren, Dauer einer mündlichen Prüfung, Fristen für Anträge, Verfahren bei Erkrankung.

Beide Texte werden üblicherweise als Lesefassung veröffentlicht, in der die Verordnung links und die zugehörige Ergänzende Bestimmung rechts nebeneinander stehen. Diese Darstellung ist für die Praxis die brauchbarste, weil Regel und Erläuterung unmittelbar beieinander stehen.

Die Dokumente

Die Lesefassung der AVO-GOBAK liegt zusätzlich hier zum Herunterladen bereit, damit Sie sie auch dann noch öffnen können, wenn die Ministeriumsseite umgebaut wurde:

AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK (Lesefassung)

Die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe und die Abiturprüfung, zusammen mit den Ergänzenden Bestimmungen in einer Lesefassung. Maßgeblich ist die im Dokument selbst genannte Fassung.

PDF872 kBStand: Fassung März 2025 (Korrekturstand 11.03.)

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Weitere Vorgaben

Neben den beiden Verordnungen gibt es fachbezogene Vorgaben, die für den Unterricht und die Abiturprüfung unmittelbar wichtig sind:

  • die Kerncurricula der einzelnen Fächer für die gymnasiale Oberstufe,
  • die thematischen Schwerpunkte des Zentralabiturs, die für jeden Abiturjahrgang eigens festgelegt werden. Ausführlich dazu die Seite Zentralabitur und thematische Schwerpunkte,
  • die Einheitlichen Prüfungsanforderungen beziehungsweise die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, die den fachlichen Rahmen der Prüfungsaufgaben setzen.

Hinzu kommen allgemeine schulrechtliche Grundlagen, allen voran das Niedersächsische Schulgesetz, sowie Erlasse zu Einzelfragen wie Nachteilsausgleich, Schülerbeförderung oder Schulfahrten.

Was sich ändern soll

Das Land arbeitet an einer Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe. Eine Verordnung dazu gibt es noch nicht; veröffentlicht sind bisher schulfachliche Eckpunkte und eine laufend fortgeschriebene Fragenliste. Solange das so ist, gelten VO-GO und AVO-GOBAK in der oben genannten Fassung unverändert weiter. Den Planungsstand und die Quellen im Original finden Sie auf der Seite Die geplante Reform der Oberstufe.

Verantwortung dieser Seiten

Die Inhalte dieser Website fassen die genannten Vorschriften in allgemein verständlicher Form zusammen. Sie ersetzen den Verordnungstext nicht. Bei Abweichungen zwischen einer Darstellung auf diesen Seiten und dem Wortlaut der Verordnung gilt die Verordnung.

Welche Fassung gilt für meinen Jahrgang?

Grundsätzlich die jeweils geltende Fassung. Für die Abiturprüfung gibt es zusätzlich jahrgangsbezogene Erlasse mit Hinweisen zur Prüfung. Im Zweifel fragen Sie in der Schule nach.

Muss ich die Verordnungen gelesen haben?

Nein. Es ist aber hilfreich zu wissen, dass es sie gibt und wo sie stehen, besonders vor Wahlentscheidungen und vor der Meldung zur Abiturprüfung.

Ein Link funktioniert nicht mehr. Was nun?

Die Ministeriumsseiten werden regelmäßig umgebaut. Suchen Sie in diesem Fall auf den Seiten des niedersächsischen Kultusministeriums nach der Abkürzung der Verordnung, oder melden Sie uns den toten Link.

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Stand dieser Seite: August 2026