Die Abiturnote entsteht nicht erst in der Prüfungswoche. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: aus den Kursergebnissen der vier Halbjahre und aus den fünf Abiturprüfungen. Beide Teile heißen Block I und Block II.
Das Punktesystem
In der Oberstufe werden Noten in ein Punktesystem von 0 bis 15 Punkten umgesetzt. Um einen Kurs erfolgreich belegt zu haben, müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden. Ergebnisse unter 05 Punkten heißen Unterkurse; sie sind nicht automatisch schädlich, aber nur in begrenzter Zahl zulässig.
Block I: die Kursergebnisse
In Block I gehen die Halbjahresergebnisse der Qualifikationsphase ein.
- Mindestpunktzahl 200, Höchstpunktzahl 600
- Eingebracht werden 32 bis 36 Halbjahresergebnisse.
- Die acht Halbjahresergebnisse von P1 und P2 zählen doppelt.
- Weitere 24 bis 28 Halbjahresergebnisse zählen einfach, darunter alle vier Halbjahre der Fächer P3, P4 und P5.
Die Berechnung lautet: Summe der Punkte in den 32 bis 36 eingebrachten Kursen mit der entsprechenden Gewichtung, geteilt durch 40 bis 44, multipliziert mit 40. Der Divisor ergibt sich aus der Zahl der eingebrachten Ergebnisse zuzüglich der acht doppelt gewerteten.
Wie viele Unterkurse sind erlaubt?
| eingebrachte Halbjahresergebnisse | höchstens Ergebnisse unter 05 Punkten | davon aus P1, P2 oder P3 |
|---|---|---|
| 32 bis 34 | 6 | höchstens 3 |
| 35 oder 36 | 7 | höchstens 3 |
Dieselbe Anforderung lässt sich auch von der anderen Seite formulieren, so wie sie in AVO-GOBAK § 15 Abs. 3 steht: Es müssen mindestens so viele Ergebnisse mit je 05 Punkten erreicht sein:
| eingebrachte Ergebnisse | davon mindestens 05 Punkte |
|---|---|
| 32 | 26 |
| 33 | 27 |
| 34 oder 35 | 28 |
| 36 | 29 |
Darunter müssen mindestens neun der Halbjahresergebnisse aus dem ersten, zweiten und dritten Prüfungsfach stammen.
Block II: die Abiturprüfung
- Mindestpunktzahl 100, Höchstpunktzahl 300
- Die Ergebnisse der fünf Prüfungsfächer werden vierfach gewertet.
- In mindestens drei Prüfungsfächern müssen jeweils mindestens 20 Punkte (also durchschnittlich 05 Punkte in vierfacher Wertung) erreicht werden.
Geprüft wird in P1 bis P4 schriftlich und in P5 mündlich. Die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach kann auf Verlangen des Prüflings als Präsentationsprüfung durchgeführt werden. Sie dauert dann 30 bis 45 Minuten und besteht aus einem mediengestützten Vortrag mit schriftlicher Vorbereitung sowie einem Prüfungsgespräch, das über das Präsentationsthema hinausgeht.
Die besondere Lernleistung
Freiwillig kann eine besondere Lernleistung erbracht werden: eine eigenständige Arbeit im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren, deren Thema die Seminarfachlehrkraft festlegt, oder ein umfassender Beitrag aus bestimmten Schülerwettbewerben. Die schriftliche Dokumentation ist bis zum letzten Unterrichtstag des vierten Halbjahres abzugeben; hinzu kommt ein Kolloquium von 20 bis 30 Minuten, bei Gruppenarbeiten 50 bis 70 Minuten. Dokumentation und Kolloquium werden im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis geht in vierfacher Wertung anstelle des P4-Ergebnisses in Block II ein.
Verweildauer und Rücktritt
Die Regelzeit in der gymnasialen Oberstufe beträgt drei Jahre, die Höchstzeit bis zur Zulassung zur Abiturprüfung vier Jahre. Wer die Abiturprüfung nicht besteht und wiederholt, kann insgesamt auf fünf Jahre kommen.
Die Regelzeit darf in diesen Fällen überschritten werden:
- Wiederholung bei Nichtversetzung am Ende der Einführungsphase
- Rücktritt nach dem ersten Halbjahr der Qualifikationsphase
- Rücktritt nach dem zweiten Halbjahr
- Rücktritt nach dem dritten Halbjahr
- Rücktritt nach dem vierten Halbjahr, statt einer Meldung zur Abiturprüfung oder nach Nichtzulassung
- Wiederholung nach nicht bestandener Abiturprüfung
Fachhochschulreife
Wer die Oberstufe ohne Abitur verlässt, kann unter Umständen die Fachhochschulreife erwerben. Sie besteht aus zwei Teilen:
- Schulischer Teil: Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.
- Berufsbezogener Teil: eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum, ein mindestens einjähriger Freiwilligendienst oder ein mindestens einjähriger freiwilliger Wehrdienst.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife stellt die Schule auf Antrag aus, sobald beide Teile nachgewiesen sind.
Wie viele Punkte brauche ich für das Abitur insgesamt?
Sie benötigen mindestens 200 Punkte in Block I und mindestens 100 Punkte in Block II. Die Höchstpunktzahl beträgt 900.
Zählt jedes schlechte Halbjahr sofort gegen mich?
Nein. Sie belegen mehr Kurse, als Sie einbringen müssen, und es ist eine begrenzte Zahl von Unterkursen ausdrücklich zulässig. Kritisch wird es erst, wenn die oben genannten Grenzen erreicht werden oder ein Kurs mit 00 Punkten endet.
Was bedeutet „doppelte Wertung“ von P1 und P2?
Die vier Halbjahresergebnisse jedes dieser beiden Fächer gehen mit dem doppelten Punktwert in Block I ein. Deshalb wirken sich gerade die Schwerpunktfächer stark auf das Gesamtergebnis aus.
Wann erfahre ich, ob ich zur Abiturprüfung zugelassen bin?
Über die Zulassung wird nach dem vierten Halbjahr auf Grundlage der eingebrachten Ergebnisse entschieden. Die Schule informiert Sie im Vorfeld, wenn die Zulassung gefährdet ist.
Rechtsgrundlage: VO-GO und AVO-GOBAK mit den zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen (Fassung März 2025).
Diese Seite teilen
Scannen, abfotografieren oder weitergeben.
Stand dieser Seite: August 2026