Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheidet die Schulbehörde, ob der Unterricht ausfällt; sie kann diese Befugnis auf die Landkreise übertragen. Über Hitzefrei entscheidet die Schulleitung nach den Raumtemperaturen; eine landesweite Temperaturgrenze gibt es nicht.
Seit Juni 2025 ist Hitzefrei auch in der Oberstufe möglich. Am Gymnasium am Wall wird es hier nach Möglichkeit vermieden und der Unterricht stattdessen in einen kühleren Raum verlegt. Rechnen Sie also auch an heißen Tagen mit Unterricht.
Die Entscheidung fällt nach Möglichkeit am Vortag, sonst bis 9:00 Uhr. Sie steht im Tagestext von WebUntis und wird gegen 9:20 Uhr in den Räumen durchgesagt.
Rechtsgrundlage: Runderlass „Unterrichtsorganisation" vom 18. Januar 2021, Nummern 4.5 bis 4.8, geändert durch den Vorgriffserlass vom 27. Juni 2025.
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Stand dieser Seite: August 2026