In der Oberstufe wird mit eigenen Geräten gearbeitet. Dieses Prinzip heißt BYOD, „Bring Your Own Device“, also: Bringen Sie Ihr eigenes Gerät mit. Damit das im Schulalltag funktioniert, gelten am Gymnasium am Wall verbindliche Nutzungsregeln. Sie gelten für die Jahrgänge 10 bis 13.
Die Regeln haben einen einfachen Zweck: Sie sollen einen verantwortungsvollen und effizienten Einsatz digitaler Geräte sichern und zugleich verhindern, dass der Unterricht durch Geräte gestört wird.
1. WLAN-Zugang
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält für ein Gerät nach eigener Wahl einen WLAN-Zugang. Handys sind davon ausgenommen und erhalten keinen Zugang.
Diese Begrenzung ist keine Schikane, sondern Netzhygiene: Sie verhindert, dass das Schulnetz durch die schiere Zahl gleichzeitig angemeldeter Geräte überlastet wird.
2. Geräte im Unterricht
- Während des Unterrichts sind iPads grundsätzlich flach auf den Tisch zu legen.
- Die Erlaubnis zur Nutzung der Geräte im Unterricht ist kein Grundrecht. Es gelten die Anweisungen der jeweiligen Lehrkraft.
- Neben dem Gerät sind grundsätzlich immer Stift und Papier sowie eine Aufbewahrungsmappe für Arbeitsblätter mitzubringen. Für Bücher gelten die jeweiligen fachbezogenen Absprachen.
3. Geräte außerhalb des Unterrichts
Während der Freistunden dürfen die Geräte in der Außenstelle und in der Mensa genutzt werden. Ausgenommen ist die Mittagspause.
4. Handys
- Die Nutzung von Handys ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Im Unterricht ist die Handynutzung grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Lehrkraft die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken ausdrücklich gestattet.
Maßgeblich ist ergänzend die Schulordnung des Gymnasiums am Wall.
Was sonst noch gilt
Aufnahmen und Veröffentlichungen. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen im Unterricht und auf dem Schulgelände berühren die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Ohne Einverständnis der aufgenommenen Personen sind sie unzulässig.
Digitale Ablagen und Kommunikation. Informationen, Klausurtermine und Materialien werden über die digitalen Systeme der Schule bereitgestellt. Sich darüber selbstständig zu informieren, gehört zu Ihren Pflichten in der Oberstufe. Für die Nutzung der Online-Medien der Schule ist eine Einverständniserklärung zu unterschreiben; bei Neuanmeldungen gehört sie zu den Anmeldeunterlagen.
Umgang mit KI-Werkzeugen. Für schriftliche Arbeiten, insbesondere für die Facharbeit im Seminarfach, gelten die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens: Übernahmen aus fremden Quellen sind kenntlich zu machen, und die Selbstständigkeitserklärung ist verbindlich.
Eigene Geräte, eigene Verantwortung. Für mitgebrachte Geräte trägt die Schule keine Haftung.
WLAN-Zugang, Geräte im Unterricht, Nutzung in Freistunden, Handyregelung.
Nur mit Passwort. Sie erhalten es von der Jahrgangsleitung zu Schuljahresbeginn.
Welches Gerät soll ich anschaffen?
Die Regeln lassen die Wahl offen; im Unterricht sind iPads verbreitet, weshalb sich die Vorgabe zum flachen Ablegen ausdrücklich auf sie bezieht.
Bekomme ich für Handy und Tablet zwei Zugänge?
Nein. Es gibt einen WLAN-Zugang für ein Gerät, und Handys sind davon ausgenommen.
Darf ich in der Freistunde im Klassenraum am Gerät arbeiten?
Die Regelung nennt für Freistunden die Außenstelle und die Mensa. Für andere Bereiche gelten die Vorgaben der Schulordnung und die Anweisungen der Aufsicht.
Was passiert, wenn ich mein Gerät im Unterricht anders nutze als vereinbart?
Die Lehrkraft entscheidet über die Nutzung im Unterricht. Bei Verstößen sind Maßnahmen nach der Schulordnung möglich.
Gelten die Regeln auch bei Klausuren?
Bei Leistungsüberprüfungen gelten die jeweils angekündigten Hilfsmittelbestimmungen. Ein Gerät ist nur dann zugelassen, wenn es ausdrücklich als Hilfsmittel benannt wurde.
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Stand dieser Seite: August 2026