Am Ende der Einführungsphase steht eine Versetzung. Sie entscheidet darüber, ob der Weg in die Qualifikationsphase und damit zum Abitur weitergeht. Diese Seite erklärt, wie die Entscheidung zustande kommt, auch für den Fall, dass es in einem oder zwei Fächern eng geworden ist.
Wer entscheidet und wonach
Über die Versetzung entscheidet die Klassenkonferenz nach pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten. Die Leitfrage lautet: Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden?
Grundlage sind die Ganzjahresnoten in den Fächern des Pflichtunterrichts. Das sind in der Regel 13 Fächer:
| Deutsch | 1. Fremdsprache | 2. Fremdsprache |
| Mathematik | Geschichte | Erdkunde |
| Politik-Wirtschaft | Religion oder Werte und Normen | Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel |
| drei Fächer aus Biologie, Chemie, Informatik und Physik | Sport |
Wer im musisch-künstlerischen Bereich zwei Fächer je ein Halbjahr belegt hat, kommt auf 14 Fächer.
Die vier Fälle
Maßgeblich sind die Punktzahlen von 0 bis 15. Es gibt vier Ausgangslagen:
| Ausgangslage | Ergebnis |
|---|---|
| In allen Fächern mindestens 05 Punkte | Versetzung |
| In einem Fach 01 bis 04 Punkte, in allen anderen mindestens 05 Punkte | Versetzung ohne Ausgleich |
| In zwei Fächern 01 bis 04 Punkte, in allen anderen mindestens 05 Punkte | Versetzung nur mit Ausgleich |
| In einem Fach 00 Punkte, in allen anderen mindestens 05 Punkte | Versetzung nur mit Ausgleich |
Liegen die Leistungen darunter, etwa in drei Fächern unter 05 Punkten oder in einem Fach 00 Punkte und zugleich in einem weiteren Fach 01 bis 04 Punkte –, ist ein Ausgleich nicht mehr vorgesehen.
Die Ausgleichsregelung im Einzelnen
Ein Ausgleich bedeutet: Eine schwache Leistung wird durch eine deutlich bessere Leistung in einem anderen Fach aufgewogen. Dafür gelten feste Regeln.
Bei 01 bis 04 Punkten in zwei Fächern Ausgeglichen wird durch zwei Ausgleichsfächer mit jeweils mindestens 06 Punkten, und zwar so, dass im Durchschnitt aus dem schwachen Fach und seinem Ausgleichsfach jeweils mindestens 05 Punkte erreicht werden. Ein Beispiel: 04 Punkte lassen sich durch 06 Punkte ausgleichen (Durchschnitt 05), 03 Punkte erst durch 07 Punkte, 02 Punkte erst durch 08 Punkte.
Bei 00 Punkten in einem Fach Ausgeglichen wird entweder durch ein Ausgleichsfach mit mindestens 10 Punkten oder durch zwei Ausgleichsfächer mit je 08 oder 09 Punkten.
Ein Ausgleichsfach kann nur einmal verwendet werden. Und auch wenn die rechnerischen Voraussetzungen vorliegen, bleibt es eine Konferenzentscheidung im Einzelfall: Die Klassenkonferenz prüft, ob die erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann.
Wenn die Versetzung nicht gelingt
Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Die Zeit zählt auf die Verweildauer in der Oberstufe an. Sobald sich im Laufe des Schuljahres abzeichnet, dass es eng werden könnte, ist ein Gespräch sinnvoll: mit der Klassenlehrkraft, mit den betroffenen Fachlehrkräften oder mit der Oberstufenkoordination. Je früher, desto mehr Möglichkeiten gibt es noch.
Zählen die Halbjahresnoten?
Für die Versetzung zählen die Ganzjahresnoten am Ende des Schuljahres. Die Halbjahresnoten sind eine Zwischenbilanz und ein wichtiges Warnsignal, aber nicht die Entscheidungsgrundlage.
Mein Kind hat in einem Fach 04 Punkte, sonst überall mindestens 05. Reicht das?
Ja. Eine einzelne Leistung mit 01 bis 04 Punkten muss nicht ausgeglichen werden, wenn alle anderen Fächer mindestens 05 Punkte aufweisen.
Zählt Sporttheorie mit?
Nein. Sporttheorie gehört zum Wahlunterricht und ist nicht versetzungsrelevant. Sie ist gleichwohl Voraussetzung für den sportlichen Schwerpunkt in der Qualifikationsphase.
Werden wir vorher informiert?
Bei gefährdeten Leistungen erhalten Sie eine Mitteilung der Schule. Verlassen Sie sich darauf aber nicht allein. Suchen Sie das Gespräch, sobald Sie Sorgen haben.
Wo steht das nachzulesen?
Die Versetzungsregeln stehen in der VO-GO (Lesefassung).
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Stand dieser Seite: August 2026