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Abitur

Die Präsentationsprüfung

Die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach kann auf Ihr Verlangen als Präsentationsprüfung stattfinden: Ablauf, Fristen und was dabei bewertet wird.

Im fünften Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Statt der klassischen mündlichen Prüfung mit Vorbereitungszeit und Vortrag können Sie eine Präsentationsprüfung ablegen. Dieser Weg steht Ihnen offen. Die Prüfung wird auf Verlangen des Prüflings in dieser Form durchgeführt. Sie müssen ihn also nicht begründen, sondern nur rechtzeitig anmelden.

Was die Präsentationsprüfung ausmacht

Der wesentliche Unterschied zur klassischen mündlichen Prüfung liegt in der Vorbereitung. Statt zwanzig Minuten im Vorbereitungsraum haben Sie zwei Wochen Zeit, sich in eine Aufgabe einzuarbeiten, Material zu sichten, eine mediengestützte Präsentation aufzubauen und eine schriftliche Vorbereitung anzufertigen. Geprüft wird also nicht nur, was Sie in einer halben Stunde abrufen können, sondern auch, wie Sie ein Thema eigenständig erschließen und darstellen.

Dafür ist der Anspruch an den zweiten Teil der Prüfung entsprechend hoch: Das Prüfungsgespräch geht über Ihr Präsentationsthema hinaus.

Anmeldung und Themenfestlegung

Am Ende des zweiten Schulhalbjahres geben Sie der Schulleitung an, ob die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach als Präsentationsprüfung abgelegt werden soll. Diese Angabe gehört zu denselben Festlegungen wie die Wahl des vierten und fünften Prüfungsfaches oder die Entscheidung über eine besondere Lernleistung.

Ein späterer Rücktritt von der Präsentationsprüfung ist möglich; er kann mit der Meldung zur Abiturprüfung nach dem vierten Schulhalbjahr erklärt werden. Dann wird ganz normal mündlich geprüft.

Thema und Aufgabenstellung legt die Lehrkraft fest, die Ihr fünftes Prüfungsfach unterrichtet. Sie haben ein Vorschlagsrecht: Sie dürfen ein Thema vorschlagen, über das die Lehrkraft entscheidet. Nutzen Sie das. Ein Thema, zu dem Sie einen eigenen Zugang haben, trägt eine dreißigminütige Prüfung sehr viel besser.

Der zeitliche Ablauf

Der zeitliche Ablauf
ZeitpunktWas geschieht
Ende des zweiten SchulhalbjahresSie geben an, dass Sie die Präsentationsprüfung ablegen möchten
zwei Wochen vor dem PräsentationsterminSie erhalten die Aufgabenstellung
eine Woche vor dem PräsentationsterminSie geben die schriftliche Dokumentation für die Präsentation bei der Prüfungskommission ab
PrüfungsterminPräsentationsteil und Prüfungsgespräch, insgesamt 30 bis 45 Minuten

Die beiden Prüfungsteile

Die Präsentationsprüfung dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten. Die Zeit soll dabei etwa gleichmäßig auf die beiden Teile verteilt sein.

Der Präsentationsteil

Ihre Prüfungsleistung besteht hier aus zwei Elementen: einem mediengestützten Vortrag und dessen schriftlicher Vorbereitung. Beides muss selbstständig angefertigt sein.

„Mediengestützt“ heißt, dass Sie ein geeignetes Medium einsetzen: eine Präsentationssoftware, ein Modell, ein Experiment, Ton- oder Bildmaterial, je nach Fach und Thema. Entscheidend ist nicht die technische Aufwendigkeit, sondern ob das Medium die Sache trägt.

Die schriftliche Vorbereitung dokumentiert, wie Sie zu Ihrer Darstellung gekommen sind. Sprechen Sie Umfang und Form rechtzeitig mit Ihrer Fachlehrkraft ab. Die fachlichen Erwartungen unterscheiden sich, und das Gespräch darüber ist ausdrücklich erlaubt.

Das Prüfungsgespräch

Im zweiten Teil führt die Prüferin oder der Prüfer ein Gespräch mit Ihnen, das über die in der Präsentation zu lösende Aufgabe hinausgeht und größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand hat. Besonders hier soll der schuljahresübergreifende Bezug sichtbar werden: Es kann also Stoff aus mehreren Halbjahren der Qualifikationsphase zur Sprache kommen, nicht nur der Bereich Ihres Themas.

Bewertung und Rahmen

Geprüft wird vor einem Fachprüfungsausschuss. Bewertet wird die Prüfungsleistung insgesamt, Präsentationsteil und Prüfungsgespräch zusammen. Das Ergebnis geht wie jedes andere Prüfungsergebnis in vierfacher Wertung in Block II der Gesamtqualifikation ein.

Für den Rahmen gelten dieselben Regeln wie für jede mündliche Prüfung: Die Prüfung ist eine Einzelprüfung, das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission kann eingreifen und selbst Fragen stellen, und die zugelassenen Zuhörerinnen und Zuhörer können auf Ihr Verlangen ausgeschlossen werden.

Ist die Präsentationsprüfung leichter als die klassische mündliche Prüfung?

Nein, sie ist anders. Sie können sich gründlicher vorbereiten, müssen dafür aber eine Ausarbeitung abliefern, länger prüfen lassen und im Gespräch über Ihr Thema hinaus auskunftsfähig sein. Welches Format Ihnen liegt, hängt von Ihnen ab.

Wer entscheidet über mein Thema?

Die Lehrkraft Ihres fünften Prüfungsfaches legt Thema und Aufgabenstellung fest. Sie dürfen einen Vorschlag machen.

Darf ich meine Präsentation vorher üben lassen?

Sie dürfen und sollen sich beraten lassen und die Präsentation üben. Angefertigt werden muss sie selbstständig. Die inhaltliche Arbeit muss also Ihre eigene sein.

Was passiert, wenn die Technik am Prüfungstag ausfällt?

Bringen Sie Ihre Präsentation zusätzlich in einem zweiten Format mit und halten Sie einen Ausdruck bereit. Melden Sie technische Anforderungen rechtzeitig vorher an, damit die Schule sie einplanen kann.

Kann ich mich noch umentscheiden?

Ja. Ein Rücktritt von der Präsentationsprüfung kann mit der Meldung zur Abiturprüfung erklärt werden; dann findet eine reguläre mündliche Prüfung statt.

Rechtsgrundlage: AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK sowie VO-GO und EB-VO-GO (Fassung März 2025). Die Volltexte finden Sie unter Rechtsgrundlagen.

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Stand dieser Seite: August 2026