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Abitur

Die Fachhochschulreife

Wer die Oberstufe ohne Abitur verlässt, kann die Fachhochschulreife erwerben: schulischer Teil, berufsbezogener Teil und der Antrag auf das Zeugnis.

Nicht jeder Weg durch die Oberstufe endet mit dem Abitur. Wer die Qualifikationsphase ohne bestandene Abiturprüfung verlässt, geht deshalb nicht mit leeren Händen: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Fachhochschulreife erwerben. Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und ist ein vollwertiger Abschluss, kein Trostpreis.

Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Teilen, die unabhängig voneinander erworben werden. Erst wenn beide nachgewiesen sind, wird das Zeugnis ausgestellt.

Der schulische Teil

Den schulischen Teil erwerben Sie in der Qualifikationsphase. Maßgeblich sind die Ergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren. Es zählen insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnisse:

Der schulische Teil
BereichErgebnisseAnforderung
erstes und zweites Prüfungsfach4zusammen mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung
drittes Prüfungsfach und neun weitere Ergebnisse11zusammen mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung

Hinzu kommt eine Mindestanforderung an die Breite: In mindestens 11 dieser 15 Ergebnisse müssen jeweils mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht sein, darunter mindestens zwei der Ergebnisse aus dem ersten und zweiten Prüfungsfach.

Für die Auswahl der Ergebnisse gelten zwei Regeln: Sie müssen aus den in der Verordnung festgelegten Fächern stammen, und je Fach dürfen höchstens zwei Ergebnisse eingehen. Aus den berücksichtigten Ergebnissen wird eine Gesamtpunktzahl und daraus eine Durchschnittsnote gebildet.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Der berufsbezogene Teil

Der zweite Teil wird außerhalb der Schule erworben. Anerkannt wird eines der folgenden Elemente:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum,
  • ein mindestens einjähriger Freiwilligendienst,
  • ein mindestens einjähriger freiwilliger Wehrdienst.

Wer den schulischen Teil erworben hat, erfüllt mit der Ableistung des einjährigen berufsbezogenen Praktikums zugleich die Schulpflicht.

Was ein Praktikum erfüllen muss

Damit ein Praktikum anerkannt wird, reicht es nicht, irgendwo ein Jahr zu arbeiten. Das Kultusministerium nennt drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:

  1. Es wird auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet.
  2. Es vermittelt einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe.
  3. Es vermittelt einen umfassenden Überblick über die Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung.

Dazu kommt der zeitliche Rahmen: mindestens ein volles Jahr, im Umfang einer Vollzeitstelle. Arbeitszeit und Urlaubsanspruch richten sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Ob Krankheitstage als Praktikumszeit zählen, entscheidet der Betrieb.

Infrage kommen Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ebenso wie vergleichbare Einrichtungen.

Das Zeugnis

Das Zeugnis der Fachhochschulreife stellt die Schule auf Antrag aus, sobald der schulische und der berufsbezogene Teil nachgewiesen sind. Zuständig ist die Schule, die zuvor die Bescheinigung über den schulischen Teil erteilt hat.

Die Ausstellung erfolgt also nicht automatisch. Wenn Sie Ihre Ausbildung, Ihr Praktikum oder Ihren Dienst abgeschlossen haben, wenden Sie sich mit den Nachweisen und der Bescheinigung über den schulischen Teil an die Schule und stellen den Antrag.

Ein erworbenes Latinum, Graecum oder Hebraicum wird auf dem Zeugnis der Fachhochschulreife bescheinigt. Als Durchschnittsnote wird die Durchschnittsnote des schulischen Teils eingetragen.

Zum Nachlesen

Die amtlichen Quellen, wenn Sie es genau wissen wollen oder etwas belegen müssen:

Bekomme ich die Fachhochschulreife automatisch, wenn ich das Abitur nicht bestehe?

Nein. Erstens müssen die Punktevoraussetzungen des schulischen Teils erfüllt sein, zweitens kommt der berufsbezogene Teil hinzu, drittens wird das Zeugnis nur auf Antrag ausgestellt.

Kann ich mit dem schulischen Teil allein schon studieren?

Nein. Die Bescheinigung über den schulischen Teil ist eine Zwischenstufe. Studienberechtigt macht erst das vollständige Zeugnis der Fachhochschulreife.

Bewahre ich die Bescheinigung über den schulischen Teil auf?

Unbedingt. Sie brauchen sie Jahre später, wenn Sie den berufsbezogenen Teil abgeschlossen haben und das Zeugnis beantragen. Legen Sie eine Kopie an einem zweiten Ort ab.

Ich möchte die Oberstufe verlassen. Wann sollte ich mich melden?

So früh wie möglich, am besten vor dem Ende des laufenden Schulhalbjahres. Ob ein weiteres Halbjahr die Punktebilanz verbessert, lässt sich nur vorher entscheiden, nicht hinterher.

Gilt die Fachhochschulreife in ganz Deutschland?

Der schulische Teil wird in allen Bundesländern anerkannt, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Wenn Sie dort studieren möchten, erkundigen Sie sich vorher bei der Hochschule.

Zählt ein freiwilliges soziales Jahr?

Ja. Ein mindestens einjähriger Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz wird anerkannt, ebenso ein mindestens einjähriger freiwilliger Wehrdienst. Das ist vielen nicht bekannt und oft der einfachste Weg.

Was ist, wenn ich später doch noch das Abitur machen möchte?

Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann das dritte und vierte Schulhalbjahr samt Prüfung einmal wiederholen. Darüber hinaus gibt es den Weg über Abendgymnasium oder Kolleg. Die Fachhochschulreife steht dem nicht entgegen.

Rechtsgrundlage: AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK sowie VO-GO und EB-VO-GO (Fassung März 2025). Die Volltexte finden Sie unter Rechtsgrundlagen.

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Stand dieser Seite: August 2026