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Abitur

Die besondere Lernleistung

Freiwillige Alternative zur schriftlichen Prüfung im vierten Prüfungsfach: Voraussetzungen, Fristen, Kolloquium und Bewertung der besonderen Lernleistung.

Die besondere Lernleistung ist ein freiwilliger Weg, sich im Abitur mit einem selbst gewählten Thema ausführlich auseinanderzusetzen. Wer sie erbringt, tritt an die Stelle der schriftlichen Prüfung im vierten Prüfungsfach: Statt einer Klausur unter Prüfungsbedingungen entstehen eine schriftliche Dokumentation über einen längeren Zeitraum und ein Kolloquium.

Das ist ein anspruchsvolles Angebot und ein lohnendes für alle, die ohnehin gern selbstständig und über längere Strecken arbeiten.

Was als besondere Lernleistung anerkannt wird

Die besondere Lernleistung muss im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht worden sein. Dafür kommen zwei Wege in Betracht:

  • eine Seminararbeit, sofern sie in keinem Zusammenhang mit der Facharbeit des Seminarfachs steht;
  • ein umfassender Beitrag aus einem Schülerwettbewerb. Anerkannt werden Wettbewerbe, die von der Kultusministerkonferenz empfohlen sind, sowie einige vom Land geförderte Wettbewerbe, darunter der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“, der Wettbewerb „Jugend gestaltet“, der Niedersächsische Schülerfriedenspreis und der Schülerwettbewerb um den Preis der Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen.

Anmeldung, Betreuung und Rücktritt

Am Ende des zweiten Schulhalbjahres geben Sie der Schulleitung an, ob eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden soll. Sie entscheiden sich also mitten in der Qualifikationsphase, früh genug, dass die geforderten zwei Halbjahre Bearbeitungszeit noch zur Verfügung stehen.

Thema, Gegenstand und Umfang der schriftlichen Dokumentation legt grundsätzlich die Lehrkraft fest, die das Seminarfach unterrichtet. Sie begleitet die Erarbeitung fachlich und organisatorisch. Handelt es sich um eine Wettbewerbsleistung, tritt die den Wettbewerb betreuende Lehrkraft an ihre Stelle.

Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung ist möglich. Er kann mit der Meldung zur Abiturprüfung nach dem vierten Schulhalbjahr erklärt werden. In diesem Fall schreiben Sie die schriftliche Prüfung im vierten Prüfungsfach ganz regulär mit.

Die schriftliche Dokumentation

Die schriftliche Dokumentation ist der erste, größere Prüfungsteil. Sie ist im vierten Schulhalbjahr bis zum letzten Unterrichtstag bei der betreuenden Lehrkraft abzugeben, nach den Ergänzenden Bestimmungen genauer: am letzten Unterrichtstag vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung.

Am Ende der Dokumentation versichern Sie durch Unterschrift, dass Sie sie selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht haben.

Das Kolloquium

Der zweite Prüfungsteil ist ein Kolloquium auf Grundlage der schriftlichen Dokumentation. Es findet in der Zeit der mündlichen Prüfungen statt, also parallel zu den zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den Fächern P1 bis P4.

Das Kolloquium
Dauer
Einzelarbeit20 bis 30 Minuten
Gruppenarbeit50 bis 70 Minuten

Waren mehrere Schülerinnen und Schüler an der Dokumentation beteiligt, findet das Kolloquium mit der Gruppe statt. Auch dabei muss die individuelle Leistung erkennbar bleiben.

Bewertung

Bewertet werden Dokumentation und Kolloquium von einem Fachprüfungsausschuss, der daraus eine Gesamtnote bildet. Das Verhältnis ist festgelegt:

  • Schriftliche Dokumentation : Kolloquium = 2 : 1

Das Ergebnis geht in vierfacher Wertung in Block II der Gesamtqualifikation ein, anstelle des Ergebnisses im vierten Prüfungsfach. Für die Gesamtqualifikation macht es also keinen Unterschied, ob Sie in P4 eine Klausur geschrieben oder eine besondere Lernleistung erbracht haben; das Gewicht ist dasselbe.

Lohnt sich die besondere Lernleistung?

Sie lohnt sich, wenn Sie ein Thema haben, das Sie wirklich interessiert, und wenn Ihnen selbstständiges Arbeiten über zwei Halbjahre liegt. Sie ersetzt eine Klausur durch eine deutlich längere Arbeitsphase. Der Aufwand ist insgesamt größer, verteilt sich aber.

Schreibe ich dann eine Prüfung weniger?

Sie schreiben eine schriftliche Prüfung weniger, legen dafür aber ein zusätzliches Kolloquium ab. Die Zahl der gewerteten Prüfungsergebnisse in Block II bleibt gleich.

Kann ich meine Facharbeit ausbauen und einreichen?

Nein. Die besondere Lernleistung darf in keinem Zusammenhang mit der Facharbeit des Seminarfachs stehen.

Kann ich zu zweit oder in einer Gruppe arbeiten?

Ja. Dann muss Ihre individuelle Leistung in der Dokumentation erkennbar und bewertbar sein, jede Person unterschreibt die Erklärung einzeln, und das Kolloquium findet als Gruppenprüfung statt.

An wen wende ich mich, wenn ich darüber nachdenke?

An Ihre Seminarfachlehrkraft und an die Jahrgangsleitung, am besten im Laufe des zweiten Schulhalbjahres, weil die Anmeldung an dessen Ende erfolgt.

Rechtsgrundlage: AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK sowie VO-GO und EB-VO-GO (Fassung März 2025). Die Volltexte finden Sie unter Rechtsgrundlagen.

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Stand dieser Seite: August 2026